Interne Regelungen und Gesetze
Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Haus- und Hofordnung (HO)
Schiller-Gymnasium Bautzen
nach Beschlussfassung der Schulkonferenz vom 18.07.2007
verändert am 11.07.2012 und 12.02.2014 durch Beschluss der Schulkonferenz
Jeder Mensch hat ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und auf eine seiner Begabung entsprechende Ausbildung und Erziehung. Diesem Recht steht die Pflicht gegenüber, sich ausbilden und erziehen zu lassen, den Anforderungen der Schule zu entsprechen und andere bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nicht zu behindern.
Die Persönliche Freiheit endet dort, wo Mitschüler und Lehrer bei ihrer Arbeit gestört werden.
Die Hausordnung ist das Ergebnis des demokratischen Wirkens und der kooperativen Zusammenarbeit der Lehrer, Schüler und Eltern dieser Schule, Unsere Hausordnung betont insbesondere die Vorbildwirkung der älteren gegenüber den jüngeren als auch den Respekt der jüngeren gegenüber den älteren Schülern.
Unterricht
- Unterrichtszeiten
Normalunterricht | Pausen | Verkürzter Unterricht | Pausen | |
1 | 07:30–08:15 | danach 10 ′ Pause | 07:30–08:15 | danach 10 ′ Pause |
2 | 08:25–09:10 | danach 20 ′ Frühstückspause | 08:25–09:10 | danach 10 ′ Pause |
3 | 09:30–10:15 | danach 10 ′ Pause | 09:20–09:50 | danach 20 ′ Frühstückspause |
4 | 10:25–11:10 | danach 10 ′ Pause | 10:10–10:40 | danach 10 ′ Pause |
5 | 11:20–12:05 | danach 10 ′ Pause | 10:50–11:20 | danach 10 ′ Pause |
6 | 12:15–13:00 | danach 30 ′ Mittagspause | 11:30–12:00 | danach 10 ′ Pause |
7 | 13:30–14:15 | danach 10 ′ Pause | 12:10–12:40 | danach 10 ′ Pause |
8 | 14:25–15:10 | danach 5 ′ Pause | 12:50–13:20 | danach 10 ′ Pause |
9 | 15:15–16:00 | danach 10 ′ Pause | 13:30–14:10 | danach 10 ′ Pause |
10 | 16:10–16:55 |
- Vorklingeln
- Mit dem Vorklingeln (2′ vor Stundenbeginn) begeben sich die Schüler in den Unterrichtsraum
- Pünktlichkeit
- Schüler und Lehrer sichern einen pünktlichen Unterrichtsbeginn.
Erscheint ein Fachlerher nicht zum Unterricht, so teilt der Klassenschülersprecher oder sein Stellvertreter dies 10′ nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat bzw. dem stellvertretendem SL mit
- Pausen
- Schüler der Klassen 5 und 6 führen nach der 2. Stunde eine Hofpause verpflichtend durch (Absage wegen schlechten Wetters durch “Abklingeln”).
Während der Pausen werden die Fenster nur an gekippt.
Lehrerzimmer sind von Schülern in der Frühstückspause grundsätzlich nicht aufzusuchen.
- Freistunden
- Es steht der Speiseraum zur Verfügung.
Während des Unterrichts ist der Aufenthalt auf den Fluren nicht gestattet.
- Verkürzter Unterricht
- Bei vorhersehbaren erhöhten Außentemperaturen werden die Unterrichtsstunden nach Plan verkürzt (Bekanntgabe am Vortag).
Bei unvorhersehbaren erhöhten Außentemperaturen kann der SL den Unterricht vorzeitig beenden.
- Umgang mit technischen Geräten
- Schülern ist es prinzipiell untersagt, diese eigenmächtig zu bedienen.
Verlassen des Schulgeländes
- während der Unterrichtszeit
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.
- während der Pause sowie planmäßige und unplanmäßige Freistunden
- Die Schüler des SGB können für ihre Pausengestaltung alle als Pausenhof ausgewiesenen Plätze (siehe Hofordnung) innerhalb des Schulgeländes nutzen. Für Freistunden steht der Essensraum zur Verfügung.
Die Schüler der Klassenstufe 10 können mit Genehmigung der Eltern das Schulgelände verlassen. Die Schüler der Klassenstufen 11 und 12 können das Schulgelände verlassen.
Nach Unterrichtsende (inklusive Ende von AG, GTA-Angeboten) ist das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.
Ordnungsdienst (OD)
- Für Ordnung und Sauberkeit ihres Arbeitsumfeldes sind die Schüler selbst verantwortlich.
Der OD (2 Schüler) wird in den Klassen 5–10 vom Klassenleiter, in den Kursen 11/12 vom Fachlehrer bestimmt.
Seine Aufgaben sind:
- sorgt für Sauberkeit der Tafel und die Grobreinigung der Unterrichtsräume
verlässt den Unterrichtsraum als Letzter.
Öffnungs- und Schließzeiten des Schulgebäudes
Öffnungszeiten | Schließzeit | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
| 18.00 Uhr |
- Das Schulgebäude des SGB Haus B ist nicht durch den Eingang des PMG zu betreten.
Verkehrsordnung
- Radfahren ist im gesamten Schulgelände nicht gestattet.
Fahrräder werden nur in den für Schüler vorgesehenen Fahrradständern abgestellt.
Mopeds bzw. Motorräder werden auf dem vorgesehenen Parkplatz (Schilleranlagen am Haupteingang Haus A) entsprechend der Abstellordnung geparkt.
Erziehungsmaßnahmen
- Verstöße gegen diese HO werden nach Beratung (Klassenleiter) konsequent mit dem Ableisten gemeinnütziger Tätigkeiten geahndet (siehe auch Verhaltens-Codex).
Der Schüler hat das Recht einer Anhörung.
Für Sachbeschädigung haftet der verursachende Schüler gegenüber dem Schulträger.
Geltungsbereich
- Diese HO gilt während aller Schulveranstaltungen für alle Personen, die sich im Schulgelände aufhalten. Zur Durchsetzung der HO haben alle Lehrer und Verwaltungsangestellte (Sekretariat, Hausmeister) Weisungsrecht. Die HO wird ergänzt im “Verhaltens-Codex des Schiller-Gymnasiums Bautzen”, durch Fachraum- und Turnhallenordnung, Hof- und Schulgartenordnung sowie die Alarmordnung.
Hofordnung
1. Gliederung und Funktion der Höfe
- A. Innenhof = Beruhigte Zone “Ruhehof”
- B. Außenhof = Aktivitätshof “Sport- und Spielhof”
2. Funktionen der Höfe
- A. Ruhehof: Unterricht im Freien, kulturelle Veranstaltungen
- B. Aktivitätshof: Sport und Spielaktivitäten
3. Nutzungszeiten
- als Pausenhof: ausschließlich nach der 2. und nur der Ruhehof auch nach der 6. Unterrichtsstunde
- als Unterrichts- bzw. Aufenthaltsort nur unter Lehreraufsicht
4. Regeln zum Verhalten auf den Höfen
- Zum Schutz der Hofeinrichtung/Grünanlagen und zum Schutz der Schüler gelten folgende Regeln:
- 1) Schüler wählen gemäß ihren Neigungen die entsprechenden Höfe und beachten deren Charakter/Funktion (Siehe “Gliederung und Funktion der Höfe”).
Ihre Kleidung soll der Jahreszeit angemessen sein.
- 2) Sport und Spielen auf dem “Aktivitätshof” sind so durchzuführen, dass
- — unbeteiligte Schüler nicht beeinträchtigt werden
— bewegliche Sportgeräte im Schulgelände bleiben
— Pflanzrabatten nicht betreten bzw. zerstört werden
- 3) Die Schüleraufsicht ist beauftragt, diese Haus- und Hofordnung gemeinsam mit dem Aufsichtslehrer durchzusetzen. Der Schülerrat bestellt die Schüleraufsicht für ein Schuljahr.
- 4) Die Müllentsorgung erfolgt in den aufgestellten Behältern.
5.Rechte und Pflichten der Schüleraufsicht
- — sind anderen Schülern weisungsberechtigt
— geben Kleinspielgeräte aus
“Verhaltens-Codex”
am Schiller-Gymnasium Bautzen (SGB)
nach Beschlussfassung der Schulkonferenz vom 18.07.07
verändert am 11.07.2012 durch Beschluss der Schulkonferenz
- Der “Verhaltens-Codex” ist das Ergebnis des demokratischen Wirkens von Lehrern, Schülern und Eltern am Schiller-Gymnasium Bautzen.
Als schulinterne verbindliche Vereinbarung regelt sie über die Haus- und Hofordnung hinaus:
- — das Verhalten zwischen Schülern, wechselseitig zwischen Schülern und Lehrern sowie wechselseitig zwischen Schülern und Schulpersonal (Sekretariat, Hausmeister, Reinigungskräfte).
— pädagogisch einheitliche Maßnahmen für eine optimale Unterrichtsorganisation und betont wesentliche gesetzliche Vorgaben der Schulbesuchsordnung (SBO) und Schulordnung Gymnasium (SOGY) des Sächsischen Kultusministeriums.
- Die Schüler, Lehrer und Angestellten bekunden mit diesem Verhaltens-Codex die tiefe Verbundenheit mit den Traditionen des Schiller-Gymnasiums, seinen Werten und seinem öffentlichen Wirken. Das drückt sie auch in ihrem Verhalten in der Öffentlichkeit aus.
Abschnitt A: Schulbesuch
- A1: Die Schüler des Schiller-Gymnasiums verpflichten sich zur „pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an vom Schulleiter für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen” gemäß §1 (1) SBO.
Erklärt er seine Teilnahme an freiwilligen Unterrichts Veranstaltungen, verpflichtet er sich, mindestens für ein Schuljahr teilzunehmen.
Unterrichts Veranstaltungen i. d. S. sind Arbeitsgemeinschaften, außer unterrichtliche Projekte u. a..
Ausreichende Angebote werden hierzu geschaffen.
- A2: Ist ein Schüler unvorhersehbar verhindert, so ist dies am selben Tag spätestens bis 8 Uhr fernmündlich im Sekretariat mitzuteilen (Telefonat, E‑Mail oder Fax).
Die schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von 3 Tagen dem Klassenleiter/Tutor vorzulegen.
- A3: “Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten” (§2 Abs. (2) SBO).
Beim volljährigen Schüler ist die Schulbesuchsunfähigkeitsbescheinigung am 1. und 2. Fehltag durch die Eltern zu unterzeichnen. Ab dem 3. Tag ist dem Tutor eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
- A4: “Tritt der Verhinderungsgrund während des Schulbesuchs ein, kann der Unterrichtende Lehrer den Schüler vorzeitig aus dem Unterricht entlassen.”
Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so informiert der Schüler den Fachlehrer der aktuellen bzw. nächsten Unterrichtsstunde und begibt sich für die telefonische Information der Erziehungsberechtigten ins Sekretariat.
Der betreffende Fachlehrer notiert die vorzeitige Entlassung im Klassen- bzw. Kursbuch und informiert den Klassenleiter/Tutor.
Außer in akuten Fällen entscheiden nur die Erziehungsberechtigten über das weitere Verfahren.
- A5: Die geregelte Arbeitszeit der Lehrkräfte wird durch die Dienstordnung des jeweiligen Arbeitgebers bestimmt.
Der Fachlehrer sichert pünktlichen Unterrichtsbeginn sowie ‑ende. Bei frühzeitigem organisationsbedingtem Unterrichtende sorgt er dafür, dass der Unterricht im Schulhaus nicht gestört wird.
Abschnitt B: Pädagogisch einheitliche Regelungen
- B1: Hausaufgaben:
Die Schüler des SGB erkennen die Bedeutung der Hausaufgaben im Lernprozess für Wiederholung, Systematisierung und Übung des Lernstoffes.
Fachlehrer erteilen Hausaufgaben, wenn sie “in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen” und stellen sie so, “dass sie von den Schülern selbständig und in angemessener Zeit bewältigt werden können.” (SOGY §24)
Erteilte Hausaufgaben sind vom FL im Wochenplan des Klassenbuches einzutragen (Aufgabe, veranschlagte Zeit) und mit Hausaufgaben anderer Fächer zeitlich abzustimmen.
Für der Anfertigung schriftlicher Hausaufgaben gelten die Grundsätze für “Geistiges Eigentum” analog.
Hat ein Schüler die Hausaufgaben nicht termingerecht angefertigt, so teilt er dies dem FL unaufgefordert mit. Es erfolgt eine Eintragung im Klassenbuch (Rubrik “fehlende HA”). Diese Information kann in das Erstellen der Kopfnoten einfließen.
Über das “Nachholen” sowie pädagogische Maßnahmen entscheidet der Fachlehrer selbst und teilt seine Regelungen den Schülern am Schuljahres Anfang im Sinne einer Belehrung mit.
- B2: Täuschungen
Die Schüler des SGB arbeiten grundsätzlich ehrlich, da sie wissen, dass Leistungsnachweise (Tests, Leistungskontrollen, Klassenarbeiten) einer möglichst objektiven Beurteilung des Leistungsvermögens des einzelnen Schülers dienen.
Bei jeder schriftlichen Unterrichtsarbeit sowie beim Erbringen von Leistungsnachweisen gelten die Grundsätze für “Geistiges Eigentum” (Anlage 1).
Der Fachlehrer erteilt die Note “ungenügend” (6) oder 0 Punkte bei Nutzung unerlaubter Hilfsmittel oder bei anderen Formen der Täuschung und kann auch die versuchte Täuschung entsprechend ahnden (gemäß §25 SOGY).
- B3: Kopfnoten
Jeder Schüler am SGB kennt Inhalt und ermutigende Bedeutung der sog.
“Kopfnoten” (§ 20, (6) SOGY). Über die Kopfnoten entscheidet der Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit den unterrichtenden Fachlehrern.
Dabei fließen die Eintragungen über fehlenden Hausaufgaben/Arbeitsmittel im Klassenbuch sowie die Erfüllung der Ordnungsdienstpflichten in die Kopfnote “Ordnung” ein.
- B4: Äußere Form, Sprachrichtigkeit und Ausdruck
Die Schüler des SGB wenden die Regeln der deutschen Grammatik und Rechtschreibung sowie die erlernten stilistischen Mittel konsequent in allen Unterrichtsfächern an.
Die Fachlehrer unterstützen hierbei, indem sie
- — die besonderen Regeln der äußeren Form für ihr Fach den Schülern am Schuljahresbeginn bekannt geben und ausreichenden üben lassen.
- — in jedem Leistungsnachweis die sprachlichen Fehler (wie im Fach Deutsch)
kennzeichnen.
- Verstöße gegen die äußere Form (Tabellen, Schemata, Grafiken, Schriftbild…)
werden in der Punkte Bewertung in jedem Leistungsnachweis mit Abzug
geahndet.
Im Übrigen gilt §21 SOGY.
- B5: Geistiges Eigentum
Hierfür gelten die Aussagen in Anlage 1 dieses Codexes und sind ein Grundsatz ehrlichen und urheberrechtlich korrekten Arbeitens.
- B6: Allgemeine Bewertungsrichtlinien
Fachlehrer haben die Pflicht, ihren Schülern als auch den Eltern die fachschaftsinternen Beschlüsse über die Art und Mindestanzahl der Leistungsermittlungen sowie die am SGB geltenden Bewertungsrichtlinien für ein Schuljahr bekannt zu geben. Dies kann auch vor der Versammlung der Eliten der Klasse erfolgen
Davon abweichende pädagogische Regelungen werden dem Schüler rechtzeitig bekannt gegeben.
- B7: Erziehungsmaßnahmen
Jeder Schüler des SGB erhält die Möglichkeit, begangene Fehler im Sinne von Verstößen gegen die Haus- und Hofordnung sowie diesen Verhaltens-Codex einzusehen und im Sinne der Gemeinnützigkeit wieder gutzumachen. Diese Wiedergutmachung sollte stets erwogen werden, bevor Ordnungsmaßnahmen im Sinne des Sächsischen Schulgesetzes ergriffen werden. Vorsätzlich entstandene materielle Schäden sind stets vom Verursacher zu begleichen.
Gemeinnützige Tätigkeiten können sein:
- — das Herstellen der Haus- und Hofordnung
— klar definierte Arbeiten im Ökogarten der Schule als auch
— gestalterische Maßnahmen im Schulgebäude / ‑gelände.
- Schrittfolge im Fall eines wiederholten Verstoßes:
- 1. sofortige Anhörung des Schülers durch den Lehrer,
dem der Verstoß bekannt wurde
2. Wenn der Schüler Einsicht zeigt und dazu bereit ist.
- ->Elternmitteilung über die Bereitschaft zur freiwilligen Übernahme
einer gemeinnützigen Tätigkeit
-> gemeinsame Festlegung Arbeitsumfang und Zeitpunkt mit Eltern
- 3. Wenn Schüler und Eltern keine Einsicht zeigen:
- ->Beratung mit dem Klassenleiter/Tutor über weitere
Ordnungsmaßnahmen und Elterninformation über
Entscheidungen
Abschnitt C: Demokratische Gremien, Organisation außerunterrichtlicher Höhepunkte
- C1: Die Schülergremien und Arbeitsgruppen geben sich Leitsätze und Regeln.
- C2: Schulfunk, Schülerzeitung SCHAZ, Gruppe Homepage u. a. Medien
(Raum für die Einarbeitung schulspezifischer Aufgaben, Arbeitsmethoden,
Grundsätze usw.)
- C3: Abi-Ball, Letzter Schultag der 12. Klassen, Superparty
(Raum für die Einarbeitung schulspezifischer Aufgaben, Arbeitsmethoden,
Grundsätze usw.)
Abschnitt D: Regeln des allgemeinen Umgangs miteinander
- D1: Es gelten für Schüler, Lehrer und Angestellte die gesellschaftlich allgemein
anerkannten Regeln des Umgangs miteinander, wie
- gegenseitige Achtung und Respektierung der Persönlichkeit des anderen
- Mitverantwortung
- Konfliktvermeidung durch gezieltes Konfliktmanagement z. Bsp. durch
Streitschlichter
- Kompromissfähigkeit und ‑bereitschaft
- Unduldsamkeit gegenüber jeder Form der Gewalt und des Extremismus
- Toleranz und Aufgeschlossenheit gegenüber Traditionen und Werten
anderer Kulturen
- Hilfsbereitschaft
- Die Schüler des SGB betonen besonders hierbei die Vorbildrolle der älteren
gegenüber den jüngeren Schülern gleichermaßen wie den Respekt der jüngeren
gegenüber den älteren Schülern. Hierzu können z.B. Klassenpatenschaften
maßgeblich beitragen.
- D2: Höflichkeit, Respektbezeigungen
Die Schüler und Lehrer des SGB fühlen sich den Traditionen unseres Kulturkreises im Umgang miteinander verpflichtet (Siehe auch Schulordnung der Oberrealschule Bautzen von 1903).
Hierzu zählen insbesondere:
- das Absetzen der Kopfbedeckung in öffentlichen Gebäuden und im
Gespräch mit Mitmenschen,
- das gegenseitige Grüßen
- der Eintritt in einen Raum durch Klopfen und angemessenes Abwarten
- angemessene Bekleidung, die die Menschenwürde und die politischen
Gefühle anderer nicht verletzt
- das „Stummschalten“ der Handys und Verstauen in den Taschen
- keine Ball- und Bewegungsspiele auf den Fluren
- das Verbot, im Unterricht zu essen
- das gemeinsame Aufstehen zum Stundenbeginn (nur SI) zur ‚inneren
Sammlung“
- der respektvolle Umgang der Lehrer mit den ihnen anvertrauten
Schülern, der darauf gerichtet ist, sie zu fordern und zu fördern
- D3: Rauchen
- Es gilt auf dem gesamten Gelände des SGB Rauchverbot.
- D4: Drogen, Waffen
- Das Mitführen und der Gebrauch von Waffen (auch Hieb- und Stichwaffen wie z. B. Einhandmesser) und Drogen (auch Alkohol) sind auf
dem Schulgelände und zu schulischen Veranstaltungen untersagt.
Das Trinken alkoholischer Getränke ist auch auf allen schulischen Veranstaltungen untersagt.
Angetrunkene bzw. unter Drogen stehende Schüler werden sofort durch den Schulleiter vom Unterricht suspendiert und die Eltern umgehend benachrichtigt.
- D5: Verhalten zwischen Angestellten der Schule und den Schülern
Höflichkeit, Freundlichkeit und gegenseitige Achtung kennzeichnen das Verhältnis zwischen den Schülern des SGB und dem angestellten Personal (Sekretariat, Hausmeister, Reinigungskräfte).
- D6: Die mediale Nutzung eines Handys (Bilderstellung und Einstellen in das Internet) und
anderer Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräte auf dem Schulgelände ohne Einwilligung
der betreffenden Person widerspricht dem „Recht am eigenen Bild, Art 1/2
Grundgesetz sowie & 22 Kunsturhebergesetz „Einwilligung zur Verbreitung…“.
- D7: Schulgebäude bzw. Schulgelände sowie deren gesamte materielle Ausstattung
sind (als Eigentum des Schulträgers und Arbeitsbasis aller) pfleglich zu behandeln
und nicht zweckentfremdet zu verwenden.
Abschnitt E: Anerkennung von Schülerleistungen
- E1: Jeder Schüler am SGB bemüht sich um außer unterrichtliches Engagement.
Hierfür stehen u. a. die im Abschnitt F. genannten Betätigungsfelder zur Verfügung.
Diese Formen der Identifizierung mit unserem Gymnasium finden in folgenden
verpflichtenden Formen öffentliche Anerkennung:
- Auszeichnung der erfolgreichsten Abiturienten/-innen während der
Abiturfeier (Abiturdurchschnitt, besondere außer unterrichtliche Aktivitäten):
Festakt, Schiller-Plakette, Prämie, Auszeichnung durch den Förderverein
- Ausfertigung von Zertifikaten und Urkunden durch den Klassenlehrer, die die
Aktivitäten und deren Qualität bestätigen
- Ehrung der besten Abiturienten/-innen eines jeden Jahrganges in der
Bestenliste des Jahrbuches.
- Jeder Schüler und Lehrer des SGB hat das Recht, der Schulleitung hierzu
begründete Vorschläge zu unterbreiten.
Jedem Schüler wird auf Verlangen eine schriftliche Einschätzung seiner
außer unterrichtlichen Leistung (z.B. für Bewerbungen) ausgefertigt.
- E2: Öffentliche Außenwirkung
Um das SGB in der Öffentlichkeit zu vertreten, gilt die Nutzung folgender Objekte
und Medien:
- Schulfahne (historische Fahne der Oberrealschule,
Standort: Stadtmuseum)
- Schul-T-Shirts u.a. der Schiller-Marke
- Homepage der Schule
Abschnitt F: Übernahme von Verantwortung außerhalb des Unterrichts (Soziales Engagement)
- F1: Den Schülern des SGB stehen folgende Betätigungsfelder für ihr soziales
Engagement zur Verfügung:
- AG-Leiter bzw. „Hilfs-AG-Leiter“ (Unterstützung des AG-Lehrers)
- gewählte Leitungspositionen (Klassensprecher, Kurssprecher,
Schülerrat, AG-Sprecher..)
- freiwillig übernommene Tätigkeiten, wie Schulfunk, Schülerzeitung,
Homepagebetreuung, Schülerfirma, Schülerlernhilfen…
- Unterstützung der Lehreraufsichten
- Organisation von Schulveranstaltungen
- Schülermultiplikatoren
- Das außerschulische Engagement in Vereinen, Musikschule u.a. wird
gleichwertig anerkannt. Hierzu werden Informationen über diese Tätigkeit von
den genannten Gremien erwartet (z.B. Information eines Vereins an die Schule
über Wettkampferfolge…).
- F2: Schüler des SGB, die sich während der regulären Unterrichtszeit
außerunterrichtlich engagieren, verpflichten sich,
- die betreffenden Fachlehrer über den Grund des Fernbleibens zu
informieren
- sich bei Mitschülern bzw. dem Fachlehrer über Lerninhalte, angekündigte
Tests und Hausaufgaben ausreichend zu informieren
- Die Schüler informieren den Fachlehrer auch über Nachmittagsveranstaltungen.
Die Fachlehrer am SGB verpflichten sich, betreffende Schüler nach Kräften beim
Nachholen des versäumten Lernstoffes zu unterstützen.
Versäumte Hausaufgaben sind zügig nachzuholen.
Abschnitt G: Umweltschutz am SGB (Soziales Engagement)
- G1: Müllvermeidung
Die Schüler und Lehrer am SGB vermeiden nach Möglichkeit Einwegverpackungen jeder Art.
- G2: Raumklima und Energie
Die Schüler und Lehrer am SGB vermeiden überflüssige Beleuchtung und sorgen durch richtige Raumlüftung (Fensteröffnung: Siehe HO!) für ein gesundes Arbeitsklima.
In Heizperioden erfolgt die Kontrolle des Zustandes der Raumtemperatur durch den Hausmeister. Beim Lüften müssen die Heizventile abgestellt sein.
- G3: Ökogarten „Schiller’s Oase“
Der Ökogarten der Schule dient als Lehr- und Lernort, ist Betätigungsfeld für die AG NaTour und ermöglicht außerunterrichtliche Aktivitäten der Schüler des SGB. Auch hier gilt die Aufsichtspflicht der Schule. Es gilt die ausgehängte
„Gartenordnung“.
Öffnungsklausel
- Über alle von diesem Verhaltens-Codex abweichenden Regelungen entscheidet
(eigenständig oder auf Antrag) der Schulleiter.
Anlage 1 Geistiges Eigentum
- Bereits die Gedanken eines Menschen sind dessen „geistiges Eigentum“ und damit
urheberrechtlich geschützt.
Sämtliche für den Unterricht angefertigten individuellen mündlichen und schriftlichen Arbeiten (ausgenommen Gruppenarbeiten) haben das Ziel, die Fähigkeiten des Einzelnen unter Beweis zu stellen und sind somit individuelle Bewertungsgrundlage. Betroffen im Sinne des Urheberrechts sind auch alle vom Fachlehrer im Unterricht eingesetzten Fremd- oder selbst zusammengestellte Medien (Arbeitsblätter, Sachtexte, Abbildungen und Grafiken…).
Schüler versichern, dass sämtliche Arbeiten i. d. S. ohne fremde Hilfe (außer den angegebenen Quellen > Siehe DIN-Zitier-Richtlinie) angefertigt wurden. Das betrifft insbesondere die sprachliche Gestaltung (Stil). Der logische Gedankengang ist geistiges Eigentum. Zu Rate gezogene Personen werden benannt.
Eine inhaltlich-geistige sowie stilistische Kopie der Leistung eines Dritten wird ausgeschlossen.
Bei unwahrer Angabe ist die Konsequenz eine Nichtbewertung mit der Auflage einer Neuanfertigung, im schweren Fall die Note „6″ bzw. “0 Punkte“. Für Fachlehrer gelten dienst- und zivilrechtliche Konsequenzen.
Anhang:
- Ergänzungen zur Haus- und Hofordnung nach Beschluss der
Schulkonferenz vom 12.02.2014
- Regelungen zum Rauchen auf dem Schulgelände und Verlassen des Schulgeländes,
Ergänzung Haus- und Hofordnung als Anhang
- In kleinen Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.
- Innerhalb des Schulgeländes herrscht absolutes Rauchverbot für Schüler, Lehrer und sonstige
Personen, die sich auf dem Schulgelände bewegen (im Sinne des Sächsischen
Nichtraucherschutzgesetzes — SächsNSG — vom 26. Oktober 2007).
- Außerhalb des Schulgeländes gilt das Jugendschutzgesetz.
Bei Zuwiderhandlungen gelten die entsprechenden Gesetzlichkeiten.
Umgang mit Handys und Smartphones
Ergänzung der Haus- und Hofordnung
- Handys bzw. Smartphones sind wichtige Kommunikationsmittel in der heutigen Zeit.
- Für Heranwachsende gehören sie zum Alltag. Sie bieten viele Möglichkeiten zur kreativen und sinnvollen Nutzung, die auch Lernprozesse begleiten und unterstützen können.
- Allerdings können Missbrauch und falsche Handhabung das soziale Gefüge innerhalb der Schule sowie Lernerfolge negativ beeinflussen.
Deshalb gelten am Schiller-Gymnasium Bautzen folgende Regelungen:
- Handys und Smartphones sind im Unterricht grundsätzlich auszuschalten (auch nicht stumm oder Vibration) und in den Schultaschen aufzubewahren.
- Im Unterricht ist das Benutzen von Handys und Smartphones nur dann erlaubt, wenn es vom entsprechenden Fachlehrer verantwortungsbewusst unter dem Aspekt der Gleichbehandlung autorisiert wird. Die Benutzung ist nur nach Aufforderung des Lehrers gestattet.
- Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 8 ist das Benutzen von Handys und Smartphones auch während der Pausen nicht gestattet. Bei dringenden Fällen ist die Erlaubnis des Lehrers einzuholen.
- Bei Verstößen hinsichtlich der Benutzung des Handys oder Smartphones wird dieses durch die Lehrer im Auftrag der Schule eingezogen und im Sekretariat hinterlegt.
- Die Schulleitung entscheidet über den Zeitpunkt der Rückgabe der Geräte. In der Regel ist dies nach Beendigung des Unterrichtstages. In Folge dessen erfolgt eine Information an die Eltern.
- Wiederholte Verstöße gegen die Anordnung werden nach Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) § 39 geahndet.
- Über die Handhabung der Handys und Smartphones sind die Schülerinnen und Schüler in regelmäßigen Abständen aktenkundig zu belehren.
- Damit ist der Beschluss der Schulkonferenz vom 12.02.2014 zur Benutzung von Handys und Smartphones am Schiller-Gymnasium aufgehoben.
Ergänzung zum Verhaltens Codex, Punkt D4
- Das Mitführen von Anschein Waffen auf dem Schulgelände und zu schulischen Veranstaltungen ist untersagt.
Kleiderordnung am Schiller-Gymnasium
— Ergänzung der Haus- und Hofordnung unter D8 Kleiderordnung —
Beschluss der Schulkonferenz vom 17.06.2019
- Das Schiller-Gymnasium versteht sich als Institution der Bildung. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine der Atmosphäre des Lernens und Lehrens angemessene Kleidung zu tragen.
- Sie fördert eine faire und tolerante Schulgemeinschaft und sorgt für ein lernförderliches Klima.
- Dazu gehört unter anderem, dass Kapuzen, Mützen und Ähnliches während des Unterrichts und des Aufenthaltes in der Schule abgelegt werden. Auch bei sommerlichen Temperaturen ist auf zu freizügige Kleidung zu verzichten.
- Die Kleidung in der Schule soll sich in dieser Hinsicht eindeutig von Freizeitkleidung unterscheiden. Es ist zu vermeiden, dass sich andere Personen belästigt fühlen.
- Eine Bekleidung mit provokanten Motiven (z.B. Gewalt verherrlichenden, rechts- bzw. linksradikalen, rassistischen Symbolen etc.) ist verboten.
- Bei Missachtung kann der betreffende Schüler zeitweise von der Schule verwiesen werden. Die Eltern werden sofort darüber in Kenntnis gesetzt.