Schulkonferenz zur Handy- und Smartphone-Nutzung
Die Schulkonferenz beschloss am 11.02.2019 folgende Regelungen zur Nutzung von Handys und Smartphones:
Umgang mit Handys und Smartphones — Ergänzung der Haus- und Hofordnung
Handys bzw. Smartphones sind wichtige Kommunikationsmittel in der heutigen Zeit.
Für Heranwachsende gehören sie zum Alltag. Sie bieten viele Möglichkeiten zur kreativen und sinnvollen Nutzung, die auch Lernprozesse begleiten und unterstützen können.
Allerdings können Missbrauch und falsche Handhabung das soziale Gefüge innerhalb der Schule sowie Lernerfolge negativ beeinflussen.
Deshalb gilt am Schiller-Gymnasium Bautzen folgende Regel:
Handys und Smartphones sind im Unterricht grundsätzlich auszuschalten (auch nicht stumm oder Vibration) und in den Schultaschen aufzubewahren.
Im Unterricht ist das Benutzen von Handys und Smartphones nur dann erlaubt, wenn es vom entsprechenden Fachlehrer verantwortungsbewusst unter dem Aspekt der Gleichbehandlung autorisiert wird. Die Benutzung ist nur nach Aufforderung des Lehrers gestattet.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 8 ist das Benutzen von Handys und Smartphones auch während der Pausen nicht gestattet. Bei dringenden Fällen ist die Erlaubnis des Lehrers einzuholen.
Bei Verstößen hinsichtlich der Benutzung des Handys oder Smartphones wird dieses durch die Lehrer im Auftrag der Schule eingezogen und im Sekretariat hinterlegt.
Die Schulleitung entscheidet über den Zeitpunkt der Rückgabe der Geräte. In der Regel ist dies nach Beendigung des Unterrichtstages. In Folge dessen erfolgt eine Information an die Eltern.
Wiederholte Verstöße gegen die Anordnung werden nach Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) § 39 geahndet.
Über die Handhabung der Handys und Smartphones sind die Schülerinnen und Schüler in regelmäßigen Abständen aktenkundig zu belehren.
Damit ist der Beschluss der Schulkonferenz vom 12.02.2014 zur Benutzung von Handys und Smartphones am Schiller-Gymnasium aufgehoben.