Quarantäneverfahren in den Klassen 7–1, 8–2 und 10–3
In Absprache mit dem Gesundheitsamt gilt Folgendes:
Klasse 7–1:
Die Schülerinnen und Schüler, die in der Vergangenheit positiv getestet wurden und ihre Quarantäne beendet haben, können wieder am Unterricht teilnehmen. Voraussetzung allerdings ist, dass sie keine Symptome mehr aufweisen.
Alle anderen Mitschüler sind bis zum 04.12.2020 in Quarantäne.
Klasse 8–2
In Absprache mit dem Gesundheitsamt ist die Klasse bis 04.12.2020 in Quarantäne.
Klasse 10 ‑3
Für alle Schülerinnen und Schüler, die vom Gesundheitsamt keinen Anruf bekommen, ist Unterricht nach Plan.
A. Kämpe