Neue Corona-Verordnung
Die Maskenpflicht entfällt aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett. Das heißt, die Maske muss nun in der Schule nicht mehr getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule betreten.
Das tragen einer Mund- und Nasenbedeckung wird empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie unter: