Zur Maskenpflicht ab 14.06.2021
Aktuell liegt die 7‑Tage-Inzidenz im Landkreis Bautzen stabil unter 25.
Damit müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal im Schulgebäude keine Masken mehr tragen. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95) wird jedoch weiterhin empfohlen.
Wenn die 7‑Tage-Inzidenz allerdings wieder über 35 steigt, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes erneut Pflicht.
Wir empfehlen das Tragen von Masken auch weiterhin, wenn bekannterweise Personen im unmittelbaren Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und Lehrer wegen Krankheiten geschützt werden müssen.
Die Testpflicht bleibt bestehen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich weiterhin zweimal pro Wochen selbst testen. Gleiches gilt für das Schulpersonal. Die Testpflicht gilt dagegen nicht für Personen, die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV‑2 verfügen oder die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind.