Hygieneregeln für Schulen, Regeln und Belehrungen am Schiller-Gymnasium

Ergän­zun­gen zu den Hygie­ne­re­geln und Beleh­run­gen durch die:

All­ge­mein­ver­fü­gung

zur Rege­lung des Betrie­bes von Ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung und von

Schu­len im Zusam­men­hang mit der Bekämp­fung der SARS-CoV-2-Pan­de­mie

Bekannt­ma­chung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Sozia­les und

Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt

vom 12. Mai 2020, Az: 15–5422/4

3. Rege­lun­gen zum Schul­be­trieb

3.6.3.

1

Der Klas­sen­leh­rer kann im Ein­ver­neh­men mit der Schul­lei­tung für aus­ge­wähl­te Unter­richts­se­quen­zen, ins­be­son­de­re anläss­lich der Durch­füh­rung von Expe­ri­men­ten, anord­nen, dass im Klas­sen­raum wäh­rend des Unter­richts eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen ist.

2

Die Schul­lei­tung kann anord­nen, dass außer­halb der Unter­richts­räu­me eine sol­che Bede­ckung zu tra­gen ist.

3

Der Schü­ler ist ver­pflich­tet, auf dem Schul­ge­län­de stets eine Mund-Nasen-Bede­ckung bei sich zu füh­ren.

3.6.4.

1

Die­je­ni­gen Schü­ler, die nicht am Prä­senz­un­ter­richt teil­neh­men, wer­den

in häus­li­cher Lern­zeit unter­rich­tet.

2

Die Schul­be­suchs­pflicht wird in die­ser Zeit aus­ge­setzt.

3

Schü­lern in häus­li­cher Lern­zeit ist es unter­sagt,

das Schul­ge­län­de zu betre­ten oder in sons­ti­ger Wei­se wäh­rend der übli­chen Unter­richts­zeit in per­sön­li­chen Kon­takt mit der Schu­le oder mit

Lehr­kräf­ten zu tre­ten.

Die Schul­lei­tung ord­net an, dass außer­halb der Unter­richts­räu­me eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen ist (Trep­pen­haus, Haus­flu­re, Toi­let­ten).