Hygieneregeln für Schulen, Regeln und Belehrungen am Schiller-Gymnasium
Ergänzungen zu den Hygieneregeln und Belehrungen durch die:
Allgemeinverfügung
zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von
Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
vom 12. Mai 2020, Az: 15–5422/4
3. Regelungen zum Schulbetrieb
3.6.3.
1
Der Klassenlehrer kann im Einvernehmen mit der Schulleitung für ausgewählte Unterrichtssequenzen, insbesondere anlässlich der Durchführung von Experimenten, anordnen, dass im Klassenraum während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
2
Die Schulleitung kann anordnen, dass außerhalb der Unterrichtsräume eine solche Bedeckung zu tragen ist.
3
Der Schüler ist verpflichtet, auf dem Schulgelände stets eine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich zu führen.
3.6.4.
1
Diejenigen Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden
in häuslicher Lernzeit unterrichtet.
2
Die Schulbesuchspflicht wird in dieser Zeit ausgesetzt.
3
Schülern in häuslicher Lernzeit ist es untersagt,
das Schulgelände zu betreten oder in sonstiger Weise während der üblichen Unterrichtszeit in persönlichen Kontakt mit der Schule oder mit
Lehrkräften zu treten.
Die Schulleitung ordnet an, dass außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist (Treppenhaus, Hausflure, Toiletten).



