Hinweise zum Unterricht ab 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
der Präsenzunterricht wird nach den Osterferien wie folgt fortgesetzt:
Unterricht für die Jahrgangsstufe 11 ab 12.04.21:
Der Unterricht wird weiter nach dem Wechselmodell durchgeführt.
Die Vorgehensweise ist die Gleiche wie vor den Osterferien. In den Kursen findet der Präsenzunterricht in der Woche bis 16.04.21 nur für die Gruppe B statt.
Unterricht für die Sek. I ab 12.04.21:
Der Präsenzunterricht für die Schüler/innen der Sek. I wird in der Woche vom 12.04. — 16.04.21 mit der Gruppe B fortgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler der Gruppe A befinden sich demzufolge in häuslicher Lernzeit.
Corona-Selbsttests:
Nach der Corona-Schutz-Verordnung vom 30.03.21, § 5a (4) ist der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nachgewiesen werden kann, dass keine Infektion mit SARS– CoV‑2 besteht. Die Durchführung des Tests und die Ausstellungen des Nachweises dürfen jedoch nicht länger als 3 Tage zurückliegen.
Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn nach dem Betreten der Schule ein Test auf Infektion vorgenommen wird. Die Planungen der Selbsttests in den jeweiligen Klassen kann dem Stundenplan/Vertretungsplan der Schule entnommen werden.
Die Corona-Selbsttests, die von den Schülerinnen und Schülern eigenständig unter Aufsicht von Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt werden, finden am Schiller-Gymnasium immer am Montag und am Mittwoch in den ersten Stunden des Präsenzunterrichtes statt. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass zur Testteilnahme die Vorlage der Einwilligungserklärung zwingend erforderlich ist. Sollte diese nicht vorliegen, ist eine Testteilnahme und somit eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Eine bereits erteilte Einwilligung behält ihre Gültigkeit.
Hygieneplan:
Der existierende Hygieneplan gilt auch weiterhin.
Hinweise zum Schulbetrieb gibt es unter:
und auf der Homepage unter News:
Aktuelles zur Öffnung der Schule am 15.03.2021,
Covid-19-Antigen-Selbsttest am 17.03.2021,
Ausdrücklich möchte ich auf die Corona-Schutz-Verordnung vom 30.03.21. Im § 5b (1) verweisen. Hier wurde festgelegt, dass ab der Sek. I auch während des Unterrichtes eine Verpflichtung zum Tragen des Mund– Nasen-Schutzes besteht, unabhängig davon, ob der Mindestabstand von
1,5 m eingehalten wird oder nicht. Ausnahmen von dieser Vorgabe sind im § 5b (3) geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kämpe