Hinweise zum Unterricht ab 12.04.2021

Sehr geehr­te Eltern, 

lie­be Schü­le­rin­nen und Schü­ler,

der Prä­senz­un­ter­richt wird nach den Oster­fe­ri­en wie folgt fort­ge­setzt:

Unter­richt für die Jahr­gangs­stu­fe 11 ab 12.04.21: 

Der Unter­richt wird wei­ter nach dem Wech­sel­mo­dell durch­ge­führt.  

Die Vor­ge­hens­wei­se ist die Glei­che wie vor den Oster­fe­ri­en. In den Kur­sen fin­det der Prä­senz­un­ter­richt in der Woche bis 16.04.21 nur für die Grup­pe B statt.

Unter­richt für die Sek. I ab 12.04.21: 

Der Prä­senz­un­ter­richt für die Schüler/innen der Sek. I wird in der Woche vom 12.04. — 16.04.21 mit der Grup­pe B fort­ge­setzt. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Grup­pe A befin­den sich dem­zu­fol­ge in häus­li­cher Lern­zeit.

Coro­na-Selbst­tests: 

Nach der Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung vom 30.03.21, § 5a (4) ist der Zutritt    zum Gelän­de von Schu­len unter­sagt, wenn nicht durch einen Nach­weis einer für die Abnah­me des Tests zustän­di­gen Stel­le oder eine qua­li­fi­zier­te    Selbst­aus­kunft nach­ge­wie­sen wer­den kann, dass kei­ne Infek­ti­on mit SARS–  CoV‑2 besteht. Die Durch­füh­rung des Tests und die Aus­stel­lun­gen des             Nach­wei­ses dür­fen jedoch nicht län­ger als 3 Tage zurück­lie­gen.

Das Zutritts­ver­bot gilt nicht, wenn nach dem Betre­ten der Schu­le ein Test auf Infek­ti­on vor­ge­nom­men wird. Die Pla­nun­gen der Selbst­tests in den jewei­li­gen Klas­sen kann dem Stundenplan/Vertretungsplan der Schu­le ent­nom­men wer­den.

Die Coro­na-Selbst­tests, die von den Schü­le­rin­nen und Schü­lern eigen­stän­dig unter Auf­sicht von Leh­re­rin­nen und Leh­rern durch­ge­führt wer­den, fin­den am Schil­ler-Gym­na­si­um immer am Mon­tag und am Mitt­woch in den ers­ten Stun­den des Prä­senz­un­ter­rich­tes statt. Vor­sorg­lich möch­te ich dar­auf hin­wei­sen, dass zur Test­teil­nah­me die Vor­la­ge der Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zwin­gend erfor­der­lich ist. Soll­te die­se nicht vor­lie­gen, ist eine Test­teil­nah­me und somit eine Teil­nah­me am Unter­richt nicht mög­lich. Eine bereits erteil­te Ein­wil­li­gung behält ihre Gül­tig­keit.

Hygie­ne­plan: 

Der exis­tie­ren­de Hygie­ne­plan gilt auch wei­ter­hin.

Hin­wei­se zum Schul­be­trieb gibt es unter:

Bil­dung Sach­sen

und auf der Home­page unter News:

Aktu­el­les zur Öff­nung der Schu­le am 15.03.2021,

Covid-19-Anti­gen-Selbst­test am 17.03.2021,

Modi­fi­zier­te Hygie­ne-Regeln am Schil­ler-Gym­na­si­um Baut­zen ab 18.01.2021 bis vor­erst 31.01.2021)

Aus­drück­lich möch­te ich auf die Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung vom 30.03.21. Im § 5b (1) ver­wei­sen. Hier wur­de fest­ge­legt, dass ab der Sek. I auch wäh­rend des Unter­rich­tes eine Ver­pflich­tung zum Tra­gen des Mund–   Nasen-Schut­zes besteht, unab­hän­gig davon, ob der Min­dest­ab­stand von

1,5 m ein­ge­hal­ten wird oder nicht. Aus­nah­men von die­ser Vor­ga­be sind im § 5b (3) gere­gelt.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

A. Käm­pe