Ergänzungen zu den Tests an Schulen
Einsatz von Spucktests:
Die Schulen stellen die Tests (für Nase mit Stäbchen) wie auch schon im vergangenen Schuljahr. Spucktest gibt es nur noch im konkreten Ausnahmefall, nach medizinischem Attest. Ein einfaches Elternschreiben reicht nicht aus. Dann stellen die Schulen auch den Spucktest, den sie in genau diesen Ausnahmefällen vom Landesamt für Schule und Bildung bekommen. Dieses Verfahren hat sich auch im vergangenen Schuljahr bewährt.
Anerkennung von Testungen:
Testung an der Schule — unmittelbar nach Betreten (Ausnahmefälle vereinzelt für Förderschüler/innen und Schüler/innen im inklusiven Unterricht).
Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht.
Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zuständigen Stelle (berechtigte Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweils geltenden Fassung).