Aktualisierte Corona-Schutzmaßnahmen
Neue Corona-Regeln ab 07.03.2022
1. Schulbesuchspflicht
Es besteht grundsätzlich wieder Schulbesuchspflicht. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Abwesenheit aus anderen Rechtsgründen, insbesondere nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung. Abmeldungen vom Schulbesuch sind wie bisher auch aus medizinischen Gründen durch ein ärztliches Attest möglich.
2. Schulfahrten
Exkursionen und Schulfahrten können generell wieder durchgeführt werden. Für alle Fahrten im In- und Ausland einschließlich der Maßnahmen der internationalen Bildungskooperation sowie Erasmus+ gelten die Regelungen des Erlasses vom 8. Juni 2021.
3. Testung
Die Testung wird per Selbsttest für alle Schülerinnen und Schüler auf zweimal wöchentlich reduziert.
Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen.
Bei positivem Testergebnis besteht eine fünftägige tägliche Testpflicht für die betreffende Klasse. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Damit ist die Anordnung häuslicher Lernzeit für einzelne Klassen oder Schulen nicht mehr notwendig.
4. Maskenpflicht
Im Unterricht entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske am Sitzplatz für Schülerinnen und Schüler sowie für das schulische Personal.
5. Weitere Regelungen
Die übrigen bekannten Schutz- und Hygieneregelungen – insbesondere die Zutrittsbeschränkung und die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude – sind weiterhin zu beachten. Dazu zählt:
Begleitende Personen müssen beim Bringen oder Abholen von Schülerinnen und Schülern bzw. von Kindern in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen. Bei Elterngesprächen oder Elternabenden kann stattdessen eine medizinische Maske getragen werden.
Handwerker und Dienstleister müssen auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen in den Gebäuden von Schulen und Kitas ebenfalls eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen können aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen gelten.
Die neue Verordnung gilt bis zum 19. März 2022.